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energieberatung

pflicht zur ausstellung von energieausweisen

bei neuerrichtung oder verkauf und vermietung (auch bei einer selbständigen nutzungseinheit)

für wohngebäude im bestand:

baufertigstellung des gebäudes bis 1965, vorlage von energieausweisen ab 01.07.2008

baufertigstellung des gebäudes ab 1966, vorlage von energieausweisen ab 01.01.2009

für nichtwohngebäude im bestand:

ab 01.07.2009
(für öffentliche gebäude mit mehr als 1000m² nutzfläche)

sie erhalten antwort auf ihre fragen:

schwerpunkt energieberatung

 


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telefon035203 - 37704
mailrosmarie.huhn@web.de
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bitte lassen sie uns ihre wünsche
und fragen wissen.
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